Grundstücksentwässerung
Unsere Mitarbeiter befassen sich vorwiegend mit der Sichtung und Zustimmung von Entwässerungsanträgen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren.
- Beratung von Planern, Architekten und Bauherrn bei der Abwasserbeseitigung
- entwässerungstechnische Stellungnahmen für Behörden
- Fortschreibung eines Indirekteinleiterkatasters
- Ermittlung und Überprüfung von Kanalbenutzungsgebühren
- Überwachung von Indirekteinleitern durch Abwasseruntersuchungen (Abwasserlabor).